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SWK 11, 10. April 1994, Seite R 42

Verfahren: Verletzung eines subjektiven Rechts

•Der VwGH hat nicht zu prüfen, ob irgendein

subjektives Rechtdes Beschwerdeführers, sondern nur ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet — (§ 28 Abs. 1 Z 4 VwGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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