Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite 042

Verfahren: Verletzung eines subjektiven Rechts

•Der VwGH hat nicht zu prüfen, ob irgendein

subjektives Rechtdes Beschwerdeführers, sondern nur ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet — (§ 28 Abs. 1 Z 4 VwGG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...