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SWK 11, 10. April 1994, Seite R 46
Erbschaftssteuerversicherung
•Eine
Erbschaftssteuerversicherungführt nur dann zu einer Ermäßigung der Erbschaftssteuer, wenn die Versicherungssumme innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Erblassers an das Finanzamt überwiesen wird — (§ 16 Abs. 3 ErbStG), (Abweisung)
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