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SWK 11, 10. April 1994, Seite 045

Einheitswertbescheid: Bindungswirkung

•Mehrere Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts sind grunderwerbsteuerrechtlich nur dann als ein Grundstück anzusehen, wenn sie bei der Einheitswertfeststellung als eine

wirtschaftliche Einheitbewertet wurden; es besteht eine Bindungswirkung an den Einheitswertbescheid — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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