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SWK 11, 10. April 1994, Seite 262

Gewillkürtes (Sonder-)Betriebsvermögen

Gewillkürtes (Sonder-)Betriebsvermögen

Klaus Lhota

VwGH bestätigt weite Auslegung des Begriffes

VON STB KLAUS LHOTA

Ein Tiroler Reisebüro- und Busunternehmen wird in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben. Der alleinige Kommandititst erwarb 1985 ein unbebautes Grundstück, welches in der Folge als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten ausgewiesen wurde mit der Begründung, auf diesem Grundstück zur Erweiterung des Betriebsumfanges ein Hotel zu errichten. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde das Grundstück als notwendiges Privatvermögen behandelt mit der Begründung, es sei nicht gelungen, eine für den Hotelbau notwendige Änderung des Bebauungsplanes zu erwirken, sodaß die Liegenschaft der KG nicht zur Nutzung überlassen werden könne. Für den geplanten Hotelbau nachweislich vorgenommene Vorbereitungshandlungen seien unbeachtlich.

Die eingebrachte Berufung wurde von der Abgabenbehörde abgewiesen, da die beabsichtigte Bebauung erst nach Umwidmung erfolgen könne. Der Grundstückserwerb habe somit weder in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb gestanden noch könne das Grundstück eine bestimmte Funktion im Betriebsgeschehen erfüllen.

Im stattgebenden Erkenntnis führt der VwGH aus, daß auch gewillkürtes Betri...

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