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SWK 11, 10. April 1994, Seite 259

Anerkennung durch den VwGH ein Erfolg ohne Bedeutung?

Anerkennung durch den VwGH — ein Erfolg

Mag. Dr. Karl Bruckner

ohne Bedeutung?

Zum VwGH-Erkenntnis vom , 90/14/0073

VON MAG. DR. KARL E. BRUCKNER

Die bereits seit mehreren Jahren beim VwGH anhängige Frage der steuerlichen Anerkennung der Jubiläumsgeldrückstellung wurde vom Höchstgericht nunmehr mit Erkenntnis vom , 90/14/0073, positiv entschieden: Eine Rückstellung für Jubiläumsgelder bzw. Treueprämien ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn eine konkrete Wahrscheinlichkeit des künftigen Eintritts dieser Zahlungsverpflichtung besteht!

VwGH zur Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung

In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Abgabenverfahren hatte die Finanzbehörde die Anerkennung der Rückstellung für die aufgrund einer Betriebsvereinbarung bestehenden Jubiläumsgeldverpflichtungen bereits dem Grunde nach abgelehnt, sodaß der VwGH zu Details der Berechnung nicht Stellung zu nehmen hatte. Für die im fortgesetzten Verfahren erforderliche Ermittlung der steuerlich anzuerkennenden Rückstellung hat das Höchstgericht dennoch einige Hinweise gegeben:

• Der VwGH verlangt für die steuerliche Anerkennung der Rückstellungsbildung eine konkrete Wahrscheinlichkeit des Eintritts des rückstellungsbegründenden Ereignisses (Dienstjubiläum) und d...

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