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SWK 11, 10. April 1994, Seite 043

Grunderwerbsteuer: Berechnung

•Wenn anläßlich der Auflösung einer Lebensgemeinschaft in einem Vertrag, der wirtschaftlich nur die Übertragung einer Eigentumswohnung betrifft, die Gegenleistung für die Eigentumswohnung ermittelt werden kann, ist die

Grunderwerbsteuervon der Gegenleistung und nicht vom Einheitswert zu berechnen — (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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