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SWK 11, 10. April 1994, Seite R 43

Räumungsvergleich: Gerichtsgebühr

•Wird in einem

Räumungsvergleichein Termin für die Räumung festgesetzt und die Zahlung eines Benützungsentgeltes bis zur Räumung vereinbart, so ist die Gerichtsgebühr von einer Leistung auf unbestimmte Dauer zu berechnen — (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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