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Räumungsvergleich: Gerichtsgebühr
•Wird in einem
Räumungsvergleichein Termin für die Räumung festgesetzt und die Zahlung eines Benützungsentgeltes bis zur Räumung vereinbart, so ist die Gerichtsgebühr von einer Leistung auf unbestimmte Dauer zu berechnen — (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)
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