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SWK 11, 10. April 1994, Seite 042

Finanzstrafe: Abgabenhehlerei

•Wegen

Abgabenhehlereiist zu bestrafen, wer einen von einem Ausländer unverzollt im formlosen Vormerkverkehr ins Inland gebrachten PKW gegen einen anderen PKW tauscht — (§ 37 Abs. 1 lit. a FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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