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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 16

Ersatz der Kosten der vollen Erziehung

iFamZ 2025/10

§§ 42 f B-KJHG; §§ 42, 44 StKJHG; § 1042 ABGB

Nimmt das Land Steiermark als KJHT den Vater auf teilweisen Ersatz der Kosten der vollen Erziehung (Unterbringung der Kinder bei einer Pflegemutter bzw in einer sozialpädagogischen Einrichtung) in Anspruch, ist vor Einleitung des entsprechenden Außerstreitverfahrens durch das Land kein Einigungsversuch verpflichtend und der Rechtsweg auch ohne einen solchen zulässig.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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