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Mehr als 14 Tage Krankengeldbezug hindert einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2025/20
Der Bezug von Krankengeld nach Ende der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ist trotz des Aufrechtbleibens des Dienstverhältnisses nicht als tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit iSd § 24 Abs 1 Z 2 iVm Abs 2 KBGG zu qualifizieren. Falls der Krankengeldbezug während der letzten 182 Kalendertage vor der Geburt des Kindes bzw vor Beginn des Beschäftigungsverbots mehr als 14 Tage (hier: 28 Tage) dauerte, besteht daher Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur in Höhe der Sonderleistung nach § 24d Abs 1 KBGG und nicht im höheren Ausmaß nach § 24a KBGG.