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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 33

Ausgleichszahlung für Ferienimmobilie im Unternehmensvermögen

iFamZ 2025/30

Thomas Schoditsch

S. 33 § 91 EheG

1. Der Entgang des Gebrauchs einer zu einem Unternehmen gehörenden Sache kann zur Auferlegung einer Ausgleichszahlung führen (§ 91 Abs 3 iVm § 94 Abs 1 EheG).

2. Diese Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert des entgangenen Gebrauchs.

3. Sie ist jedoch mit jenem Betrag begrenzt, der sich aus der Einbeziehung des auf den Privatgebrauch entfallenden Anteils am Wert der Sache in die Aufteilungsmasse ergäbe.

4. Eine Veräußerung der Sache nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ist im Kontext des § 91 Abs 3 EheG unbeachtlich, wenn es dafür keine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit gab.

Die Ehe der Parteien wurde 2018 geschieden. Verfahrensgegenstand ist ausschließlich die Höhe einer vom Ehemann zu leistenden Ausgleichszahlung für den Entfall der privaten Nutzung eines Hauses auf Mallorca, das im Eigentum eines Unternehmens stand (§ 91 Abs 3 iVm § 94 Abs 1 EheG). Dem Mann war als „wirtschaftlichem“ Eigentümer dieses Unternehmens, dessen alleiniger Geschäftsführer er war, die Privatnutzung des unternehmenszugehörigen Hauses eingeräumt. Dieses Haus war 2008 um insgesamt 1.455.000 € erworben worden, damit „dort Zeit mit der Familie“ verbracht werden konnte. Von 2013 bis 20...

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