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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 15

Privatentnahmen als Unterhaltsbemessungsgrundlage: Voraussetzungen

iFamZ 2025/6

§ 231 ABGB

Privatentnahmen, die der selbständig erwerbstätige Unterhaltspflichtige durch die Erhöhung der Bankverbindlichkeiten seines Unternehmens finanziert hat, sind nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn den Schulden noch Unternehmensvermögen gegenübersteht. Um zu erreichen, dass die Privatentnahmen nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, muss der Unterhaltspflichtige konkret darlegen und beweisen, dass die Privatentnahmen mit einer Überschuldung verbunden sind.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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