Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mischunterhalt - Irland
iFamZ 2025/8
Lebt die geldunterhaltspflichtige Mutter in Irland, wo die Lebenshaltungskosten in den Jahren 2019 bis 2022 zwischen 15 und 33 % höher waren als in Österreich, kann die einzelfallbezogene Festlegung eines „Mischunterhalts“ der Billigkeit entsprechen. Ein konkretes Berechnungssystem existiert nicht; die vom Rekursgericht vorgenommene Reduktion der Bemessungsgrundlage um 10 bzw 15 % ist im Sinn der bisherigen höchstgerichtlichen Rsp vertretbar.