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Unterhaltsbemessungsgrundlage bei Selbständigen
iFamZ 2025/5
Die Bemessungsgrundlage für den laufenden Unterhalt wird bei selbständig erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich anhand des Durchschnittseinkommens der letzten drei Jahre ermittelt. Dabei ist jedoch auf konkrete Indikatoren für die künftige Unternehmensentwicklung Bedacht zu nehmen. Weisen die Einkünfte eine sinkende Tendenz auf und ist deshalb zu erwarten, dass der Dreijahresdurchschnitt in den Folgejahren nicht mehr erreicht wird, darf dieser Betrag nicht als Unterhaltsbemessungsgrundlage angesetzt werden. Allein aus einem Einkommenstief im letzten Jahr des dreijährigen Beobachtungszeitraums kann ohne weitere Feststellungen weder auf einen bloß vorübergehenden Einkommenseinbruch noch auf eine sinkende Einkommenstendenz geschlossen werden.