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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 27

Fin de partie? Die aufteilungsrechtliche Vorausvereinbarung nach OGH 1 Ob 95/24p

Thomas Schoditsch

In seiner aktuellen Entscheidung zu 1 Ob 95/24p hat der OGH neue Eckpfeiler für die Bestandsfestigkeit von aufteilungsrechtlichen Vorausvereinbarungen (§ 97 EheG) eingeschlagen: Sie betreffen insb die Ehewohnung und eine damit verbundene Ausgleichszahlung. Dieser Beitrag beleuchtet das Judikat näher und zeigt die Folgen für die Praxis auf.

I. Grundlegendes

In seiner Entscheidung hat der OGH erstmals das Verhältnis von Vorausvereinbarung, Errungenschafts-Ehewohnung und einer damit verbundenen Ausgleichszahlung geklärt; inhaltlich geht es also um Kernfragen des § 97 EheG. Gleich vorweg: Dieses Judikat dürfte gerade für Vertragserrichter:innen große Auswirkungen haben, weil es den Umfang der Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Vorausvereinbarung verändert. Da der OGH die wissenschaftlichen Standpunkte umfassend aufgearbeitet hat, ist davon auszugehen, dass der Gerichtshof an seinen Positionen in der nahen Zukunft festhalten wird. Dieser Beitrag soll daher die Entscheidung näher analysieren und ihre Folgen für die Praxis aufzeigen.

II. Grundsätzliches zu § 97 EheG

§ 97 EheG ermöglicht den Ehegatten eine privatautonome Disposition über ihr Ehevermögen insb vor einer Scheidung und räumt vertraglichen Aufteilungsvereinbaru...

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