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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 19

Keine Rückführung des Kindes zur nicht erziehungsgeeigneten Mutter

iFamZ 2025/16

§ 181 Abs 1 ABGB

Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn die Obsorgeberechtigten ihre Pflichten objektiv nicht erfüllen oder diese subjektiv gröblich vernachlässigen und durch ihr Verhalten schutzwürdige Interessen des Kindes konkret gefährden; auch das Nichtbewältigen der Erziehungsaufgaben gehört dazu. Wenn aus Gründen im Verhalten eines Elternteils sogar das Kontaktrecht eingeschränkt und Besuchsbegleitung angeordnet werden muss, ist dieser Sachverhalt in gleicher Weise als drohendes Gefahrenpotenzial iZm der Obsorge zu erachten.

(...) [17] 1.2. Es gehört nicht zu den Grundprinzipien des Pflegschaftsverfahrens, in jedem Fall ein psychologisches Gutachten einzuholen (vgl 7 Ob 566/89). Vielmehr kann auch die Stellungnahme eines Psychologen der Familiengerichtshilfe im Zusammenhalt mit den anderen Beweismitteln eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen. Ob im Einzelfall zusätzlich auch ein Sachverständigengutachten (hier über die Erziehungsfähigkeit der Mutter) erforderlich ist, stellt eine vom OGH nicht überprüfbare Frage der Beweiswürdigung dar (RIS-Justiz RS0108449 [T4]). (...)

[20] 2.1. Gem § 181 Abs 1 ABGB darf das Gericht die Obsorge ganz oder teilweise entziehen...

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