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iFamZ 1, Februar 2025, Seite 17

Titelvorschüsse: Exekutionsführung gegen insolventen Unterhaltsschuldner

iFamZ 2025/13

Franz Neuhauser

§§ 3 Z 2, 4 Z 1 UVG

Aus der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines selbständig erwerbstätigen Unterhaltsschuldners folgt für sich allein nicht die Aussichtslosigkeit der von § 3 Z 2 UVG geforderten Fahrnisexekution kombiniert mit einer Exekution zur Sicherstellung nach § 372 EO. Es kann nämlich weiterhin auf überlassenes oder insolvenzfreies Einkommen zugegriffen werden. Das Kind hat im Unterhaltsvorschussantrag konkrete Behauptungen aufzustellen, die für die Aussichtslosigkeit einer Exekution sprechen.

Anmerkung

Nach stRsp kann der Unterhaltsgläubiger - neben der Betreibung des laufenden Unterhaltsanspruchs - auch zur Hereinbringung eines Rückstands an gesetzlichem Unterhalt Exekution auf das konkursfreie Vermögen des Unterhaltsschuldners führen (RIS-Justiz RS0115221).

Die Konkursfreiheit von für Unterhaltsgläubiger pfändbaren Vermögenswerten kann sich einerseits bereits aus dem Gesetz ergeben. Dies trifft als Hauptfall für die Differenz zwischen den beiden Existenzminima nach §§ 291a und 291b EO zu. In die Konkursmasse nach § 2 Abs 2 IO fallen nur Einkommensbezüge des Schuldners, die das sonstige Existenzminimum nach § 291a EO übersteigen. Bezüge, die das Existenzminimum nach § 291a EO nicht übersteigen, blei...

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