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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 283

„Ich wünsche mir, dass ihr nicht mehr streitet“

Die Aufgaben des Kinderbeistands anhand eines Fallbeispiels

Barbara Lehner

Am tritt das Kinderbeistand-Gesetz, BGBl I 2009/137, mit dessen zentraler Bestimmung zur Einführung des Kinderbeistands – § 104a AußStrG – in Kraft. Dem voraus ging eine lange Projektphase des „Modellprojekts Kinderbeistand“. Die Ergebnisse der Begleitforschung haben gezeigt, dass die Tätigkeit der Kinderbeistände in unterschiedlicher Weise auf das Gerichtsverfahren und den Konflikt der Eltern eingewirkt und damit zu einer Entlastung der Kinder geführt hat. Nach einer kurzen Beschreibung der (gesetzlichen) Vorgaben für die Tätigkeit des Kinderbeistands möge ein Fallbeispiel zur Illustration der Methodik in der Praxis dienen: Klara, ein vom Obsorgestreit der Eltern betroffenes Mädchen, wurde im Rahmen des Modellprojekts von mir als Kinderbeistand begleitet. Anhand ihrer Geschichte soll dargestellt werden, welche Aufgaben ein Kinderbeistand hat und was er für das Kind leisten kann.

I. Aufgaben des Kinderbeistands

A. Informant

Der Kinderbeistand informiert das Kind über das Verfahren, bespricht Termine, von denen das Kind unmittelbar betroffen ist, mit ihm – etwa wenn Sachverständige bestellt werden oder der Jugendwohlfahrtsträger eingebunden wird. Im Abschlussgespräch informiert der Kinderbeistand d...

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