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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 199

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer Klage

iFamZ 2010/149

§§ 154 Abs 3, 275 Abs 3 ABGB

Die Genehmigung einer schadenersatzrechtlichen Klage gegen den Rechtsanwalt der Betroffenen ist vom Pflegschaftsgericht nur dann zu erteilen, wenn eine ausreichende Erfolgsaussicht besteht.

(...) Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, die Erfolgsaussichten der von der Betroffenen beabsichtigten Klage seien nur sehr gering, weshalb wegen des hohen Prozesskostenrisikos die Klage nicht gerichtlich genehmigt werden könne, ist zumindest vertretbar. Die Betroffene will nach dem von ihr vorgelegten Klagsentwurf den Anwalt Dr. W K, der sie von 2000 bis 2007 rechtsfreundlich vertreten hat, mit einer Schadenersatzforderung von 283.759,66 Euro und einem künftige Schäden aus fehlerhafter Vertretung betreffenden Feststellungsbegehren in Anspruch nehmen. Der Anwalt habe am die Ausfolgung diverser Vermögenswerte (insbesondere ein Wertpapierbon und diverse Sparbücher) an sie als ihr Anwalt nicht verhindert. (...) Dr. K hätte die Ausfolgung der Vermögenswerte an die Betroffene als deren Anwalt verhindern müssen, weil er gewusst habe, dass sie schon seit Jahren geisteskrank und daher nicht geschäftsfähig gewesen sei.

Nach den Ausführungen der Vorinstanzen ist zwar richtig, ...

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