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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 180

Keine hinreichende Berücksichtigung bereits bestehender Familienbande bei Freigabe zur Adoption konventionswidrig

iFamZ 2010/135

Art 8 EMRK

EGMR , Appl Nr 16318/07, Moretti und Benedetti gg Italien

Obgleich die EMRK kein Recht auf Adoption enthält, kann in bestimmten Fällen eine Verpflichtung des Staates zum Schutz entstehender bzw sich entwickelnder Familienbeziehungen bestehen. Die verspätete Bearbeitung eines Adoptionsantrags der Pflegeeltern, die mit dem Pflegekind bereits ein Familienleben führen, stellt eine Verletzung von Art 8 EMRK dar.

Die Antragsteller (ASt) sind italienische Staatsangehörige, die gemeinsam mit ihrer Tochter sowie einem adoptierten Kind leben. Beide waren auch als Pflegeeltern für Kinder tätig, die anschließend von anderen Familien adoptiert wurden. Am wurde ein neugeborenes Kind (A.), dessen Mutter sich bereits kurz nach der Geburt nicht mehr um das Kind kümmerte, auf gerichtliche Anordnung den ASt für einen Zeitraum von fünf Monaten zur Pflege übergeben. Dieser Zeitraum wurde bis Dezember 2005 verlängert. In der Zwischenzeit wurde ein Verfahren zur Adoptionsfreigabe von A. eingeleitet. Am stellten die ASt einen Antrag auf Adoption von A.; diesen Antrag wiederholten sie im März 2005, da sie bis dahin keine Antwort des Gerichts erhielten. Zwischenzeitlich wurde A. zur Adoption freigegeben und am schließli...

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