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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 199

Verspäteter (Revisions-)Rekurs II

iFamZ 2010/151

§ 46 Abs 3, 71 Abs 4, 127 AußStrG

§ 127 letzter Satz AußStrG ist auch in Verfahren über die Bestellung eines Verfahrenssachwalters und eines einstweiligen Sachwalters anwendbar.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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