Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, Juli 2010, Seite 190

Obsorgezuteilung

iFamZ 2010/141

§ 177a ABGB, § 62 Abs 1 AußStrG

Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung (§ 177a ABGB), welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zuerkannt werden kann, wenn – wie im Anlassfall – die Entscheidung das Kindeswohl als oberstes Prinzip des Pflegschaftsverfahrens wahrt (RIS Justiz RS 0007101 ua).

Rubrik betreut von: Gabriela Thoma-Twaroch
Daten werden geladen...