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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 215

Internationale Richterkonferenz zur grenzüberschreitenden Aufenthaltsbestimmung

Washingtoner Erklärung zum internationalen Aufenthaltswechsel

Robert Fucik

Vom 23. bis trafen sich mehr als 50 Richter und andere Fachleute aus Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Frankreich, Ägypten, Deutschland, Indien, Mexiko, Neuseeland, Pakistan, Spanien, Großbritannien und den USA, einschließlich Fachleuten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und des Internationalen Zentrums für vermisste und missbrauchte Kinder, in Washington, D. C, um den grenzüberschreitenden Aufenthaltswechsel zu diskutieren. Sie kamen über Folgendes überein:

Verfahren über internationalen Aufenthaltswechsel müssen zur Verfügung stehen

1. Die Staaten sollten sicherstellen, dass verfahren zur Verfügung stehen, um bei den zuständigen Behörden Anträge auf das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu ändern, zu stellen. Die Parteien sollten nachdrücklich ermuntert werden, diese Verfahren zu bemühen und nicht einseitige Aktionen zu setzen.

Bekanntgabe des internationalen Aufenthaltswechsels binnen angemessener Frist

2. Die Person, die einen Antrag auf internationalen Aufenthaltswechsel mit dem Kind zu stellen beabsichtigt, sollte im Interesse des Kindeswohls ihre Absicht zum Aufenthaltswechsel binnen angemessener Frist vor der Einleitung des Verfahrens oder, wenn ein...

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