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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 193

Das japanische Sachwalterrecht – Seinennkoukennhou

Die wichtigsten Regelungen im Rechtsvergleich mit Österreich und Deutschland

Hitomi Aoki und Michael Ganner

Das aktuelle japanische Sachwalterrecht stammt aus dem Jahr 2000. Wie auch in anderen Industriestaaten hatten die starken Veränderungen in den sozialen Strukturen – etwa der rasante Anstieg der Anzahl oft aufgrund von Demenz entscheidungsunfähiger Personen – sowie internationale Strömungen, die den stärkeren Schutz psychisch Kranker und geistig Behinderter zum Ziel hatten, dies erforderlich gemacht. Andere Länder hatten darauf bereits vorher reagiert, sodass man sich in Japan bei der Novellierung an europäischen Gesetzen (zB Österreich, Deutschland oder Frankreich) orientieren konnte.

I. Geschichtliche Entwicklung

Bei der Schaffung des Japanischen bürgerlichen Gesetzbuches (JBGB) im Jahr 1898 hatten dem Gesetzgeber ca 20 bürgerliche Gesetze und Entwürfe anderer Staaten – vor allem aus dem zentraleuropäischen und romanischen Rechtskreis – als Vorlage gedient. Im JBGB integriert fand sich schon damals die Regelung für die Vormundschaft für volljährige Personen, die hauptsächlich vom französischen, deutschen und römischen Recht beeinflusst war.

Mit dem Inkrafttreten der japanischen Verfassung im Mai 1947 wurden aufgrund der nunmehr garantierten „Würde der Person“ und der „Gleichheit der ...

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