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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 215

Gesetzlicher Wohnvoraus der Witwe kann das Teilungshindernis der Unzeit verwirklichen

iFamZ 2010/164

§§ 758, 830 ABGB

Das aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis erfließende Recht der erblasserischen Witwe, die Ehewohnung im bisherigen Umfang weiterzubenutzen, kann nach den Umständen des zu beurteilenden Falls das einer Teilung der Liegenschaft entgegenstehende Hindernis der Unzeit verwirklichen (so schon ).

Rubrik betreut von: Wilhelm Tschugguel
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