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iFamZ 4, Juli 2010, Seite 202

Die Änderungen im Unterbringungsgesetz durch die Ub-HeimAuf-Novelle 2010

Ein Überblick für die Praxis mit tabellarischen Übersichten

Arno Engel

Der Beitrag stellt die Neuerungen vor, die die Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010, BGBl I 2010/18, im Unterbringungsrecht vorsieht. Er wird durch tabellarische Übersichten über verfahrensrechtliche Änderungen ergänzt. Zum neuen § 32a über die Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsdauer und zum Verfahren zur nachträglichen Überprüfung sei auf die vertiefenden Darstellungen im iFamZ-Spezial zur Ub-HeimAuf-Nov 2010 verwiesen. Die wesentlichen Änderungen im HeimAufG werden in einem Überblicksaufsatz in der Septemberausgabe der iFamZ vorgestellt, Detailfragen im iFamZ-Spezial erörtert.

I. Anpassungsbedarf im UbG

Nach knapp zwei Jahrzehnten Geltung bestand im UbG ein gewisser „Wartungsbedarf“. Die Novellierung ist nicht mehr – aber auch nicht weniger – als eine ernst genommene legislative Systempflege. Während die Grundpfeiler des Gesetzes wie die materiellen Unterbringungsvoraussetzungen, die kostenlose Vertretung der Kranken durch Patientenanwälte und die obligatorische gerichtliche Überprüfung unangetastet bleiben, wird da und dort im Gesetz ein wenig nachjustiert: Das Aufnahmeverfahren ...

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