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SWK 5, 10. Februar 2002, Seite S 187
Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung (Rz. 2451 f. UStR 2000)
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Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung (Rz. 2451 f. UStR 2000) Auf die ausführliche Darstellung des Unterschiedes zwischen Soll-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten) und Ist-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) in den „Erläuterungen" wird hingewiesen. Sie haben durch Ankreuzen des betreffenden Kästchens dem Finanzamt bekanntzugeben, ob Sie Soll-Versteuerer oder Ist-Versteuerer sind. Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) ist vorgeschrieben für alle Unternehmer, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG ausüben (z. B. Ziviltechniker, Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie für berufsrechtlich zugelassene Gesellschaften und gesetzliche Prüfungs- und Revisionsverbände, die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechende Leistungen erbringen, ferner für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke und Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen (§ 17 Abs. 1 UStG). Das Finanzamt hat aber auf Antrag zu gestatten, dass die vorstehend erwähnten freiberuflich Tätigen, Gesellschaften und Verbände die Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Umsatzes nach vereinbart... |