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24. Rentenbesteuerung
• Übernahme des Durchführungserlasses AÖFV Nr. 272/1999.
• Zeitrenten: Keine Aufteilung in Raten und Renten.
• Zinsen für Fremdkapital, das für den Erwerb eines Rentenstammrechtes aufgenommen wurde, stellen Werbungskosten dar.