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Übergangsgewinn: Besteuerung
•Im Bereich der Besteuerung eines Übergangsgewinnes kommt es nicht darauf an, dass es im Übergangszeitpunkt zu einer Zusammenballung von Forderungen aus mehreren Jahren kommt. – (§ 37 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 in der für 1993 geltenden Fassung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 99/13/0013)