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31. Zuzugsbegünstigung (§ 103)
• Zuzugsbegünstigung i. d. F. des StRefG 1993, BGBl. Nr. 818/1993: Begünstigung von Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient und aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen ist.
• Zuzugsbegünstigung i. d. F. des BGBl. I Nr. 29/2000: Ab Begünstigung auch von Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung der Kunst dient und aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen ist.