Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
14. Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20)
• Verhältnis des § 20 EStG 1988 zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
• Darstellung des Aufteilungsverbotes.
• ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung.
• Angemessenheitsprüfung: Aktualisierung des Erlasses AÖFV Nr. 55/1991; Angemessenheitsgrenze von 467.000 S für PKW und Kombi bleibt unverändert; Ausscheiden der unangemessenen Kosten bei mehr als 25%igem Überschreiten der Vergleichswerte (Luftfahrzeuge, Boote, Antiquitäten).
• Repräsentationsaufwendungen: Einzelfälle zu nicht abzugsfähigen Geschenken; Geschäftsfreundebewirtung (Beispiele zu vom Abzugsverbot nicht betroffenen Aufwendungen, zu Aufwendungen, die unter die 50%ige Kürzung fallen, zu Aufwendungen, die zur Gänze nicht abzugsfähig sind).
S. T 238• Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte: Spenden mit Werbecharakter (z. B. Sachspenden in Katastrophenfällen) und Kulanzleistungen sind abzugsfähig.
• Bestechungs- und Schmiergelder: Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 162/1999.
• Nicht abzugsfähige Steuern und Nebenansprüche (z. B. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe i. Z. m. Eigenverbrauch).
• Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien oder endbesteuerten Einna...