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SWK 33, 20. November 2000, Seite 233

5. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4, § 4 Abs. 4)

• Volle Erfassung der Betriebseinnahmen auch bei teilweiser Privatnutzung (keine Aufteilung).

• Bewertung von Betriebseinnahmen: (Subsidiäre) Heranziehung der (Sachbezugs)-Verordnung BGBl. Nr. 642/1992.

• Teilweise Nichterhebung der Steuer auf Sanierungsgewinne: Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 180/1999.

• ABC der Einnahmen (z. B. Verteilung der Anschlussgebühren bzw. Baukostenzuschüsse).

• Systematische Aufbereitung der Rechtsprechung zu den nahen Angehörigen.

• Empfängerbenennung nach § 162 BAO, Auslandsprovisionen.

• Freiwillige Beiträge an eine gesetzliche Krankenversicherung und an Einrichtungen der Krankenvorsorge: Aktualisierung des Erlasses AÖFV Nr. 146/1995.

• Freiwillige Beiträge zu einer Gruppenkrankenversicherung (Opting Out): Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 262/1999.

• Forschungsfreibetrag: Aktualisierung der EStR 1984 und Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 269/1999. Kein Forschungsfreibetrag für Forschungsumlagen. Prototyp und Pilotanlagen sind begünstigt. Bei auftragsbedingter Fertigung Forschungsfreibetrag für Auftragnehmer.

• Spendenbegünstigung: Aktualisierung der EStR 1984 und GER 1989.

• Bildungsfreibetrag: Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 270/1999.

• Beiträge in angemessener Höhe an Berufs- und Wirtscha...

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