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USt-VA: Rückzahlungsantrag
•Ein mit der Umsatzsteuervoranmeldung verbundener Rückzahlungsantrag enthält zwangsläufig auch schon das Begehren auf Setzung der in Erledigung der Umsatzsteuervoranmeldung gebotenen abgabenbehördlichen Maßnahmen, die einer Entscheidung über den Rückzahlungsantrag denknotwendig vorauszugehen hat; eine Abweisung des Rückzahlungsantrages, ohne zuvor entweder den angemeldeten Umsatzsteuerüberschuss zu verbuchen oder ein Festsetzungsverfahren nach § 21 Abs. 3 BAO durchzuführen, ist rechtswidrig. Die Berufung auf das Fehlen eines Guthabens mangels Bestehens eines Abgabenkontos ist unrichtig, weil die Abweisung des Rückzahlungsantrages nur auf einer rechnungsmäßig nachprüfbaren Grundlage ausgesprochen werden darf. – (§ 215 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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