Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
11. Gewinn- bzw. Überschussermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 17)
• Aktualisierung des Basispauschalierungserlasses AÖFV Nr. 287/1994.
• Übernahme des Pauschalierungserlasses AÖFV Nr. 36/2000.
• Ausführungen zur Handelsvertreter-Verordnung BGBl. II Nr. 95/2000.
• Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Verordnung BGBl. II Nr. 430/1997, i. d. F. BGBl. II Nr. 30/1998 und BGBl. II Nr. 448/1999):
Aktualisierung der Erlässe AÖFV Nr. 71/1998 und AÖFV Nr. 157/1977.
Aufzählung von Betriebseinnahmen, die zusätzlich zur Pauschalierung zu erfassen sind. Über das laufende Jahr hinausgehende Einmalentschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse sind dann gesondert anzusetzen, wenn es aus diesem Grund zu einer Verminderung des Einheitswertes gekommen ist;
Veräußerung von Forstflächen: Schätzung der historischen Anschaffungskosten mit dem anteiligen Einheitswert zum ;
Aussagen und Beispiele zum land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb bzw. zur Nebentätigkeit;
Aussagen und Beispiele zum land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb; Produktkatalog zur Abgrenzung der abpauschalierten Urproduktion von der gesondert zu erfassenden Be- und Verarbeitung;
Abgrenzung des landwirtschaftlichen Most- oder Weinbuschenschanks zum Gewerbebetrieb...