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Die neuen Einkommensteuerrichtlinien 2000
Ab der Veranlagung 2000 grundsätzlich anzuwenden
(SWK) – Am wurden im Blauen Salon des Finanzministeriums die Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000 präsentiert. Die in einem Projekt (Projektstart am 1. 11. 1999) vom BMF gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und Finanzämtern erstellten Richtlinien geben auf mehr als 1.200 Seiten die offizielle Rechtsansicht des Finanzministeriums wieder. Die EStR 2000 enthalten keine gravierenden Änderungen, sondern sind vielmehr als Zusammenfassung des geltenden Einkommensteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltung und die betriebliche Praxis anzusehen. Die EStR 2000 gliedern sich in 31 Abschnitte, über 8.000 Randziffern ermöglichen rasche Auffindbarkeit. Mehr als 100 Erlässe und Einzelerledigungen wurden eingearbeitet, mehr als 4.000 VwGH-Erkenntnisse wurden zitiert. Zukünftige Erlässe sollen nur mehr als Bestandteil der Richtlinien veröffentlicht werden. Es ist geplant, die EStR alle drei Jahre wiederzuverlautbaren, es wird also EStR 2003 geben. Die EStR 2000 sind ab der Veranlagung 2000 generell anzuwenden, für ältere Verfahren gilt die so genannte „Günstigkeitsklausel".
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