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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zur Gegenleistung
UmS 18/33/00: Wer ist im Rahmen einer Einbringung gemäß Art. III UmgrStG Gegenleistungsberechtigter von miteingebrachten, im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Liegenschaften im Sonderbetriebsvermögen?
Antwort: Da nach § 19 Abs. 3 UmgrStG die Gegenleistung dem Einbringenden zuzurechnen ist, ist entsprechend den steuerlichen Zurechnungsvorschriften der wirtschaftliche Eigentümer des im Sonderbetriebsvermögen stehenden Liegenschaftsvermögens als Einbringender anzusehen. Im Einbringungsvertrag muss jedoch der zivilrechtliche Eigentümer als Einbringender auftreten, der allerdings im Rahmen des Umtauschverhältnisses als Gegenleistung für diesen Einbringungsvorgang eine Bewertung der Liegenschaft vornehmen muss, die der vertraglichen Situation mit dem wirtschaftlichen Eigentümer gerecht wird. So müsste er z. B. im Rahmen des Umtauschverhältnisses einen zum wirtschaftlichen Eigentum führenden Vorbehaltsfruchtgenuss bei der Bewertung einer einzubringenden Liegenschaft vom Verkehrswert dieser Liegenschaft kapitalisiert abschlagen.