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SWK 33, 20. November 2000, Seite 21

Gewinnermittlung bei Tod

Gewinnermittlung bei Tod (§ 4 Abs. 3 EStG)

Wurde von einer Rechtsanwaltsgemeinschaft der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so ist diese Gewinnermittlung bei Fortführung des Unternehmens beizubehalten. Bei Ableben eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortführung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger ist kein Wechsel der Gewinnermittlung auf Bilanzierung (Erstellung einer Todfallsbilanz) durchzuführen ().

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