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7. Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8)
• Buchwertfortführung: Aliquote Berücksichtigung der Jahres-AfA beim Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger.
• Betriebliche Gebäudeinvestition des Mieters: Schätzungsmöglichkeit der Nutzungsdauer in Anlehnung an § 8 EStG 1988.
• Nichtabnutzbarer Praxiswert: Abschreibung auf 15 Jahre.
• Teilwertabschreibung des Firmenwertes: Nachweis der Wertminderung durch entsprechende Tatsachen; Einheitstheorie (keine Teilwertabschreibung, wenn an die Stelle des erworbenen (derivativen) Firmenwertes ein selbstgeschaffener (originärer) getreten ist und der Teilwert des Firmenwertes in seiner Gesamtheit nicht unter dem gemäß § 8 Abs. 3 EStG 1988 anzusetzenden Buchwert liegt).
• Verpachtung eines nichtbetrieblichen Bodenschatzes (z. B. Schotter): Berücksichtigung sämtlicher Werbungskosten (einschließlich Absetzung für Substanzverringerung) in Höhe von 50% der Bruttoerlöse (einschließlich Umsatzsteuer).
• KFZ-Nutzungsdauer und KFZ-Leasing: Übernahme des Erlasses AÖFV Nr. 184/ 1998.