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22. Sonstige Einkünfte (§ 29 bis 31)
• Beispiele für wiederkehrende Bezüge (Leistungen an Pflegemütter als weiterverrechneter Unterhalt nicht steuerbar).
• Einkünfte aus Spekulationsgeschäften: Aktualisierung der Spekulationsrichtlinien AÖFV Nr. 162/1991; Erwerb eines Dachbodens zum Ausbau einer Wohnung (Berücksichtigung der Herstellungskosten); Berücksichtigung von Schuldzinsen, wenn das Spekulationsobjekt keiner anderen Einkunftsquelle und keinen abzugsschädlichen Zwecken gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 gedient hat (zu Letzteren zählt die private Nutzung und die Liebhaberei-Vermietung).
• Einkünfte aus Veräußerung von Beteiligungen: Aktualisierung der EStR 1984; Wegzugsbesteuerung und Beteiligung im Falle des Zuzuges.
• Einkünfte aus Leistungen: Aktualisierung der EStR 1984.
• Funktionsgebühren: Aktualisierung der EStR 1984