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SWK 33, 20. November 2000, Seite T 242

30. Beschränkte Steuerpflicht (§§ 98 bis 102)

• Umfang, Subsidiarität und isolierende Betrachtungsweise.

• Einkunftstatbestände mit Hinweisen auf das OECD-Musterabkommen; Verwertungstatbestand; Aufteilung der Einkünfte (Verrechnungspreise).

• Aussagen zur Betriebsstätte, zum ständigen Vertreter und zu betriebsstättenunabhängigen Tätigkeiten.

• Erhebung der Einkommensteuer durch Steuerabzug: Bruttobesteuerung, Künstlerdurchgriff.

• Entlastung steuerabzugspflichtiger Einkünfte (wenn z. B. Entlastung an der Quelle; Erstattung nach § 240 BAO; Entlastung bei Veranlagung nach § 102 EStG 1988).

• Aussagen zur KESt-Entlastung (durch das Kreditinstitut) bei Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.

• Aussagen zur Steuerentlastung auf Grund von DBA.

• Erhebung der Einkommensteuer durch Veranlagung: Pflicht- und Antragsveranlagung.

• ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht (Verlustabzug: Primäre Verlustverwertung durch den Ansässigkeitsstaat).

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