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20. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27)
• Aktualisierung der EStR 1984 und Übernahme der Erlässe zur KESt und Endbesteuerung betreffend die Definition der einzelnen Tatbestände.
• Aufnahme der zu in- und ausländischen Kapitalerträgen und Erträgen aus Investmentfonds ergangenen Erlässe.
• Beurteilung der gängigen Anlageformen.