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SWK 33, 20. November 2000, Seite 778

Verfassungswidrige Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis

Bedenken auch gegen Lehrbeauftragten-Regelung im Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2001

Alfred Shubshizky

Überraschenderweise sieht nunmehr der VwGH in seinen Vorlagebeschlüssen an den und A 15/2000,die Vorschreibung von Lohnnebenkosten für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz an. Er geht auch davon aus, dass jene Regelungen, in denen trotz Fehlens der Weisungsbindung sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses vorliegen sollen,als nicht ausreichend determiniert anzusehen sind und daher gegen Art. 18 Abs. 1 B-VG verstoßen.

In den genannten Vorlagebeschlüssen verwendet der VwGH genau jene Argumente, die auch in einem Artikel im SWK-Heft 27/1999 gegen die mangelnde Determinierung vorgebracht wurden:

Einen Beschäftigungstypus, bei dem zwar die Weisungsbindung fehlt, bei dem aber „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG)" vorliegen, kann es nicht geben. Das steuerliche Dienstverhältnis wird durch das Kriterium der Unterworfenheit unter einen fremden Willen, somit durch die Weisungsbindung im umfassenden Sinn bestimmt. Die im § 47 Abs. 2 EStG genannten Tatbildelemente des Dienstverhältnisses (Weisungsbindung, Eingliederung) beschreiben nur die unterschiedlichen Aspekte dieses Grundtatbestandes. Insbesondere die oft genannte Ein...

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