Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2000, Seite 240

23. Gemeinsame Vorschriften bezüglich der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 3 EStG 1988 (§ 32)

• Entschädigungen: Begriff und Abgrenzung zum Gegenleistungscharakter; Abgrenzung zum Entgelt für ein Unterlassen i. S. d. § 29 Z 3 EStG 1988; Zusammentreffen von Entschädigungen und nachträglichen Einkünften mit Liebhaberei.

• Aufgabe einer Tätigkeit bzw. Nichtausübung einer Tätigkeit: Definition der Begriffe; Verhältnis des § 24 zu § 32 EStG 1988.

• ABC der Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen bzw. die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit.

• Entschädigungen für die Aufgabe von Bestandrechten.

• Nachträgliche betriebliche Einkünfte: Einkünfteermittlung nach den Regeln des Betriebsvermögensvergleiches oder der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO, wenn nachträgliche Einkünfte noch gemeinsam erzielt werden.

• Kapitalerhöhung (Kapitalberichtigung): Erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach einer Kapitalberichtigung eine Rückzahlung, ist diese als Beteiligungsertrag zu erfassen.

Daten werden geladen...