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SWK 33, 20. November 2000, Seite T 241

27. Progressionsermäßigung (§§ 37, 38)

• Einkünfte auf Grund von Beteiligungen: Keine Halbsatzbegünstigung für ausländische Beteiligungserträge und Zuwendungen. Eine Beteiligung kann im Falle der Betriebsveräußerung als Teil des Veräußerungsgewinnes auch dann der Progressionsermäßigung unterliegen, wenn die Beteiligung selbst in die Spekulationsfrist fällt.

Keine Halbsatzbegünstigung für Veräußerungs- und Liquidationsgewinne aus betrieblichen Beteiligungen an ausländischen Körperschaften.

Halbsatzbegünstigung für Einkünfte aus der Veräußerung von privaten in- oder ausländischen Beteiligungen außerhalb der Spekulationsfrist auch bei Zufließen des Veräußerungserlöses in Form mehrjähriger Raten oder von Renten.

• Erwerbsunfähigkeit ist betriebsbezogen zu sehen.

• Erwerbstätigkeit: Toleranzklausel für die nicht begünstigungsschädliche Erwerbstätigkeit (300.000 S Umsatz und 10.000 S Einkünfte).

• Übergangsgewinn: Hälftesteuersatz, wenn Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mehr als ein Jahr beibehalten wurde.

• Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen: Nicht begünstigte Nutzungen auf Grund typischer Betriebsgefahr und begünstigte Nutzungen aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung); Ermittlung der Kalamitätseinkünfte (Aufzählung der abzugsfä...

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