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Finanzstrafverfahren: Einleitung
• Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Abgabenhehlerei genügt, daß im Betrieb des Beschwerdeführers unverzollte Waren gefunden worden sind - (§ 37 Abs. 1 lit. a FinStrG), (Abweisung)
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