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SWK 7, 1. März 1997, Seite 25

USt-Sondervorauszahlung

Mag. Dr. Thomas Keppert

Am ist ein Erlaß des BMF (GZ 66 6002/-VI/6/97) zur Vorgangsweise der Finanzämter bei Stornierungen der Vorverlegung der Fälligkeitstage für die Umsatzsteuer 1997 gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 ergangen. Nachfolgend zitieren wir die wichtigen Passagen dieses Erlasses wörtlich:

a) Grundsätzliches

(1) Alle Fragen betreffend eine gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 erfolgte Vorverlegung der Umsatzsteuer-Fälligkeitstage fallen in die primäre Zuständigkeit der Finanzkasse.

(2) Für die Erledigung von (persönlich, telefonisch oder schriftlich gestellten) Anträgen der Abgabepflichtigen auf Rückgängigmachung der Vorverlegung gelten folgende Richtlinien:

Stattgabe:

Es wird als ausreichend angesehen, wenn der Abgabepflichtige direkt im Zuge seiner persönlichen Vorsprache oder telefonisch informiert wird. Andernfalls ist dem Abgabepflichtigen die Erledigung seines Antrages mittels eines formlosen Schreibens bekanntzugeben.

Abweisung:

Diese Erledigungsart hat immer schriftlich zu erfolgen, und zwar in Form eines Bescheides, mit dem festgestellt wird, daß die Umsatzsteuer-Fälligkeitstage vorverlegt wurden. Dieser Feststellungsbescheid soll überdies unter Bezugnahme auf den Antrag die Aussage enthalten, daß aufgrund der in der Begründung dargestellten...

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