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SWK 7, 1. März 1997, Seite 206

Bewertung von Güterverkehrskontingenten

(BMF) - Für den bilateralen Straßengüterverkehr innerhalb der Europäischen Union sind ab für Inländer keine Genehmigungen erforderlich bzw. werden vor dem EU-Beitritt erworbene Genehmigungen wertlos.

Gemäß § 6 Z 2 a EStG 1988 ist nicht abnutzbares Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten anzusetzen; ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Ein protokollierter Gewerbetreibender hat den niedrigeren Teilwert anzusetzen, wenn die Wertminderung erheblich und nachhaltig ist. Die Anschaffungskosten der vor dem EU-Beitritt erworbenen und ab. wertlos werdenden Genehmigungen sind mit dem niedrigeren Teilwert zu den Bilanzstichtagen und anzusetzen. Für die Ermittlung des Teilwertes sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag aus der Sicht eines gedachten Betriebserwerbers maßgebend. Für den Stichtag wird der Teilwert mit Null anzunehmen sein. (

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