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Einkommensteuer - Flugzeugvermietung als Liebhaberei
Flugzeugvermietung als Liebhaberei (§ 2 EStG)
Wird ein Flugzeug von 1979 bis 1984 vermietet und wird anschließend die Vermietung durch Verkauf des Flugzeuges eingestellt, dann können die in den ersten Jahren erzielten Verluste nicht durch spätere Gewinne ausgeglichen werden. Egal wie lange der absehbare Zeitraum angesetzt wird, können bei Nichttätigwerden des StPfl. (keine Vermietung von 1984 bis heute) keine hypothetischen Erträge angesetzt werden ().