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SWK 7, 1. März 1997, Seite 20

Finanzstrafverfahren: Einleitung

Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Rechtsanwalt genügt, daß auf einem nicht im Rechenwerk des Abgabepflichtigen enthaltenen Konto ein Honorareingang festgestellt worden ist - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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