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Einkommensteuer - Häusliches Arbeitszimmer: Regelung in BRD verfassungskonform
Häusliches Arbeitszimmer: Regelung in BRD verfassungskonform (§ 20 EStG)
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, wenn die berufliche Nutzung mehr als 50% der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (BFH , VI R 47/96 in BB 1997, 27).